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19.5.2012 : 14:32 : +0200

Über uns

Eine reformierte Minoritätsgemeinde

Zur Entstehungsgeschichte der Freien Kirche Uster

In der Mitte des 19. Jahrhunderts ist in Uster mehr und mehr der Wunsch nach einer reformierten Minderheitsgemeinde mit eigenem Pfarramt und Gemeindeleben gewachsen. Auslöser dazu war der zunehmende theologische Liberalismus in der kirchlichen Verkündigung, welcher grundsätzliche biblische Aussagen leugnete, weil sie dem modernen Menschen unmöglich und dadurch unwahr erschienen. So kam es im Jahre 1863 zur Gründung der Freien Kirche Uster, die sich damals noch Freie Gemeinde Uster nannte.

1863 gegründet, aber erst seit 1905 mit eigener Kirche

Die erste Versammlung wurde von 60 Personen besucht. Versammlungslokal war zunächst die Webstube der Familie Berchtold in Riedikon. Diese war jedoch bald einmal zu klein, und so musste ein neues Lokal gesucht werden. Dieses wurde 1864 in der Schulstube der Pension Werdmüller, dem heutigen Pfarrhaus an der Friedhofstrasse, gefunden. Doch schon 1865 sprengten die Versammlungen auch diesen Rahmen, weshalb das alte Sekundarschulhaus am Gotthardweg gekauft wurde, in dem heute ein Kindergarten untergebracht ist. Nachdem auch die dortigen Raumverhältnisse bald einmal zu eng geworden waren, erfolgte 1869 der Kauf des Hauses Schulweg 5, der Liegenschaft gegenüber dem heutigen Jugendsekretariat. Im Jahre 1904 wurde dann an der Ecke Apotheker -/Gerbestrasse ein Grundstück erworben, und am 16. Juli 1905 erfolgte die Einweihung der Kirche samt integriertem Pfarrhaus.

Nach spannungsvollen Anfangsjahren Anerkennung durch den Kirchenrat

Nach anfänglich spannungsvollen Jahren wurde das Verhältnis der Freien Kirche Uster zur Landeskirche im Jahre 1884 durch einen Beschluss des Regierungsrates, beziehungsweise des Kirchenrates geregelt. Gemäss diesem Beschluss wurde die Freie Kirche Uster eine anerkannte Minoritätsgemeinde der evangelisch-reformierten Landeskirche, wie es bis heute im Briefkopf der Freien Kirche zu lesen ist. Daher unterstehen Gottesdienst, Unterricht und Kirchenregister der Freien Kirche Uster der Visitationsaufsicht durch die Bezirkskirchenpflege. Zudem muss bei der Wahl des  Pfarrers dessen Wahlfähigkeit und Wählbarkeit vom Kirchenrat bestätigt werden. Auf Grund der offiziellen Anerkennung als selbstständige und unabhängige religiöse Körperschaft hat sich die Freie Kirche Uster keinem anderen (frei)kirchlichen Verband angeschlossen. Sie bezieht keine Steuergelder, das heisst sie lebt ausschliesslich von der Kollekte, von freiwilligen Spenden und Gaben.